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Eckardt/Jonitz: „Senat täuscht weiter Bürgerbeteiligung vor" „Anstatt Klarheit zu schaffen, sorgt der Senat für zusätzliche Vorgaben der Ortsämter, mehr Unverbindlichkeiten und eine Scheinbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert Kerstin Eckardt,…

Eckardt/Jonitz: „Senat täuscht weiter Bürgerbeteiligung vor”
„Anstatt Klarheit zu schaffen, sorgt der Senat für zusätzliche Vorgaben der Ortsämter, mehr Unverbindlichkeiten und eine Scheinbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert Kerstin Eckardt, Sprecherin für Beiräte der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen, den sogenannten Leitfaden zur Umbenennung von Straßennamen. „Der Senat Bovenschulte lässt mit seinen Verfahrensanweisungen die Ortsämter im Stich, die ohnehin oft über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus belastet sind. Nun sollen sie einen dreistufigen Prozess durchführen, der in vielerlei Hinsicht vage ist und Interpretationssache bleibt. Die geforderte Bürgerbefragung gaukelt Mitbestimmung vor, deren Ergebnis vom Beirat überstimmt werden kann. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ist das mehr als unbefriedigend und trägt nicht zur Lösung vor Ort bei.“
Die Diskussion über die Umbenennung der Langemarckstrasse in der Neustadt hat eine Lücke im Beirätegesetz zu dieser Thematik offenbart. Die CDU-Fraktion hat dazu bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Beirätegesetzes eingebracht (Drs. 21/198 S). In ihm fordert sie mehr Transparenz und Beteiligung für die Menschen in den Stadtteilen, explizit bei der Änderung von Straßennamen.
Michael Jonitz, Sprecher für Mobilität der Bürgerschaftsfraktion, ergänzt: „Bisher existiert nur eine unverbindliche Sammlung teils jahrzehntealter Senatsbeschlüsse, die sich mit der Umbenennung von Straßen in der Stadtgemeinde Bremen befassen. Diese Beschlüsse regeln das Thema jedoch nicht eindeutig. Deshalb sollte das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass Anwohner und Anrainer künftig bei Straßenumbenennungen einbezogen werden und ein verbindliches, transparentes Verfahren eingeführt wird. Der jetzige Schnellschuss des Senats tut dies in keinem Fall.“
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